Gold kann ein sehr nützlicher Weg sein, um Ihr Portfolio zu diversifizieren. Es ist relativ selten und sein Wert hält oft nicht mit anderen Vermögenswerten wie Aktien oder Immobilien Schritt. Dieses Edelmetall ist eine Versicherung, wenn es um den Wohlstand geht. Jeder Anleger, der an einer Investition in Gold interessiert ist, sollte sich über die für diese Edelmetalle geltende Steuerregelung im Klaren sein. Je nach Form und Bedingungen des Erwerbs kann Anlagegold von der Umsatzsteuer befreit sein.
Anlagegold: Definition und Grundsätze
Der Begriff des Anlagegoldes ist in der Abgabenordnung definiert. Die Charakterisierungskriterien betreffen sowohl die Form als auch den Reinheitsgrad des Edelmetalls. Darüber hinaus muss zwischen Münzen einerseits und Barren, Wafern und Barren andererseits unterschieden werden. Zertifikate und Wertpapiere, die Anlagegold darstellen, fallen in eine dieser Klassen, abhängig von den Eigenschaften des jeweiligen Produkts. Gold wie
Schweizer Goldbarren online wird als "Anlagegold" eingestuft, wenn es in Form einer Scheibe, eines Barrens oder eines Barrens einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel aufweist. Diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn in der Zertifizierungsurkunde Goldbarren on-line Schweiz (gemäß den Prüfberichten) oder im Registrierschein bescheinigt wird, dass der Reinheitsgrad von 995 Tausendstel erreicht ist.
Anlagegold: Von der Befreiung betroffene Formen
Zunächst einmal kann ein Produkt, das Goldbarren Schweiz online kaufen zertifiziert ist, nur dann in die Kategorie der umsatzsteuerbefreiten Edelmetalle fallen, wenn es als Anlagegold eingestuft wird. Mit anderen Worten: Das geforderte Mindestreinheitskriterium muss erfüllt sein. Der Käufer oder Importeur muss diese Eigenschaft nachweisen können, um in den Genuss der besonderen Steuerregelung zu kommen. Was das Gewicht betrifft, so muss es, wenn es ein Gramm überschreitet, den vorher festgelegten Handelsnormen entsprechen. Goldmünzen müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, nämlich einen Reinheitsgrad von mindestens 900 Tausendstel haben, nach 1800 hergestellt worden sein und gesetzliches Zahlungsmittel sein. Der Verkaufspreis dieser Münzen darf 80 % ihres Offenmarktwertes nicht überschreiten.
Mehrwertsteuerbefreiung für Gold: betroffene Umsätze
Nur bestimmte Transaktionen mit Goldbarren Schweiz online Anlagegold können von der Umsatzsteuer befreit sein. Dabei handelt es sich um Importe und Käufe von Gold sowie um die Erbringung von Dienstleistungen durch Vermittler, die als Agenten für Kunden auftreten. Darüber hinaus kann derjenige, der mehrwertsteuerpflichtig ist und Anlagegold liefert, einen Vorsteuerabzug nach den Vorgaben des Allgemeinen Steuergesetzbuches geltend machen, wenn die Erwerbe dem Besteuerungsregime des Artikels 298 Absatz B unterliegen, der Käufe oder Dienstleistungen zum Zwecke der Edelmetallverarbeitung betrifft.